Informationsportal für Photovoltaikanlagen ü20
Eine PV Anlage, welche aus dem EEG Förderzeitraum läuft, KANN noch etwas wert sein. Dieser Wert wird von den Anlagenbetreibern gerne überschätzt.
Obgleich die Photovoltaikanlagen nach dem EEG Förderzeitraum noch Strom erzeugt, ist zu konstatieren, dass die garantierte Einspeisevergütung entfällt und der (zukünftige) Anlagenbetreiber als dezentraler Energielieferant für die SVU (Stromversorgungsunternehmen) als Vertragspartner auftritt. Im Zuge der Vertragsautonomie werden nun künftige Erträge vereinbart. Diese Erträge müssen nicht zwangsläufig - auch wenn der Strompreis derzeit für den Endverbraucher hoch ist - ebenso hoch sein.
Dieser Artikel wird geschrieben am 27.03.2023 und der Börsenstrompreis kostet derzeit um 17:00 Uhr 92,- Euro/ Megawattstunde (mWh), das bedeutet, die Kilowattstunde (kWh) kostet 9,2 Cent. Nachdem die Strominfrastruktur sowie die Verwaltungen - auch die SVU's möchten Geld verdienen - signifikante Kosten generieren, ist davon auszugehen, dass eine Vergütung für den Anlagenbetreiber DEUTLICH unter diesem HEK (Händlereinkaufspreis) liegen wird.
Solartechnik Bayern, der Betreiber dieser Webseite rechnet mit max. 3-4 Cent/kWh für den Anlagenbetreiber, sofern am Spotmarkt verkauft würde. Im Dezember 2022 war der Börsenstrompreis sogar auf 0. In Worten: Null. Ergo dürften die zugesicherten Einspeisevergütungen in den kommenden Monaten korrigiert werden.
Warum davon nichts beim Endverbraucher ankommt, ist ein anderes Thema.
Wichtig:
Mit dem Auslaufen des EEG Förderzeitraumes, 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr ist nicht immer das Ende der Photovoltaik Anlage gekommen. Doch es gilt dabei, einige Fakten zu unterscheiden. Bitte lassen sie uns daher zwei Photvoltaik Anlagentypen nach EEG unterscheiden:
In der Regel können Photovoltaikanlagen durchaus länger Strom erzeugen, als 20 Jahre. Doch leider nicht immer. Manchmal bedeutet Ü20 gleich EL. Diese Fälle werden wir auf dieser Informationsplattform heraus arbeiten.
Was ist für die verschiedenen Parteien wichtig? Fall 1: Der Anlagenbetreiber behält die PV Anlage und betreibt diese selbst weiter.
Fall 1 ist wenig kompliziert und soll an dieser Stelle nicht weiter beachtet werden.
Fall 2
Hier stellt sich jetzt die Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Photovoltaikanlage an einen neuen Eigentümer zu übertragen.
Es gibt in der Tat sehr gute Argumente, die PV Anlage zu übertragen. Der Kaufpreis kann hier variieren und ist Thema unserer persönlichen Beratung aller Parteien, hier jedoch die Argumente für die Parteien.
Sie sehen, es können hier echte Win-Win Situationen geschaffen werden, sofern im Vorfeld alle nötigen Parameter abgearbeitet werden, hier unterstützen wir Sie.
Ihr Team von Solartechnik Bayern