Nach-EEG

Informationsportal für Photovoltaikanlagen ü20

Nach EEG, After EEG sowie Ü20 Photovoltaik Anlagen

Eine PV Anlage, welche aus dem EEG Förderzeitraum läuft, KANN noch etwas wert sein. Dieser Wert wird von den Anlagenbetreibern gerne überschätzt.

Obgleich die Photovoltaikanlagen nach dem EEG Förderzeitraum noch Strom erzeugt, ist zu konstatieren, dass die garantierte Einspeisevergütung entfällt und der (zukünftige) Anlagenbetreiber als dezentraler Energielieferant für die SVU (Stromversorgungsunternehmen) als Vertragspartner auftritt. Im Zuge der Vertragsautonomie werden nun künftige Erträge vereinbart. Diese Erträge müssen nicht zwangsläufig - auch wenn der Strompreis derzeit für den Endverbraucher hoch ist - ebenso hoch sein.

Dieser Artikel wird geschrieben am 27.03.2023 und der Börsenstrompreis kostet derzeit um 17:00 Uhr 92,- Euro/ Megawattstunde (mWh), das bedeutet, die Kilowattstunde (kWh) kostet 9,2 Cent. Nachdem die Strominfrastruktur sowie die Verwaltungen - auch die SVU's möchten Geld verdienen - signifikante Kosten generieren, ist davon auszugehen, dass eine Vergütung für den Anlagenbetreiber DEUTLICH unter diesem HEK (Händlereinkaufspreis) liegen wird.

Solartechnik Bayern, der Betreiber dieser Webseite rechnet mit max. 3-4 Cent/kWh für den Anlagenbetreiber, sofern am Spotmarkt verkauft würde. Im Dezember 2022 war der Börsenstrompreis sogar auf 0. In Worten: Null. Ergo dürften die zugesicherten Einspeisevergütungen in den kommenden Monaten korrigiert werden.

Warum davon nichts beim Endverbraucher ankommt, ist ein anderes Thema.

Wenn Photovoltaikanlagen aus dem EEG Förderzeitraum laufen

Wichtig:

Mit dem Auslaufen des EEG Förderzeitraumes, 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr ist nicht immer das Ende der Photovoltaik Anlage gekommen. Doch es gilt dabei, einige Fakten zu unterscheiden. Bitte lassen sie uns daher zwei Photvoltaik Anlagentypen nach EEG unterscheiden:

  • Ü20 Anlagen. Das sind Photovoltaikanlagen, die aus der EEG Förderung laufen und weiter betrieben werden können
  • EL Anlagen. EL bedeutet Ende Laufzeit und definiert PV Anlagen, welche abgebaut und recycelt werden müssen

In der Regel können Photovoltaikanlagen durchaus länger Strom erzeugen, als 20 Jahre. Doch leider nicht immer. Manchmal bedeutet Ü20 gleich EL. Diese Fälle werden wir auf dieser Informationsplattform heraus arbeiten.


Was ist für die verschiedenen Parteien wichtig? Fall 1: Der Anlagenbetreiber behält die PV Anlage und betreibt diese selbst weiter.

  • Hier sind zumeist Besitzer kleinerer Hausdach- Anlagen betroffen. Die PV ist auf dem eigenen (Reihen) Haus montiert und der erzeugte Strom wird zukünftig selbst verbraucht. Eventuelle Nachrüstung Zweirichtungszähler.
  • Der Eingenverbrauch sollte so hoch wie möglich sein, da die Einspeisevergütung, losgelöst vom EEG nicht kostendeckend ist. Versicherung läuft weiter, Wartungskosten steigen, die Defektrate steigt.
  • Der Einbau einer Speicherbatterie ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Zum einen selten kompatibel mit der veralteten Systemhardware (Wechselrichter), zum Anderen aufgrund des hohen Preises nicht wirtschaftlich.
  • Anpassung der Stromverbrauchszeiten sinnvoll.

Fall 1 ist wenig kompliziert und soll an dieser Stelle nicht weiter beachtet werden.


Fall 2

  • Es handelt sich zumeist um eine große Aufdachanlage (Turn- Eishallen, Supermarkt, Produktionshalle o.ä.) oder um eine Freiflächenanlage (Solarpark).
  • Ein Investor/ Gesellschaft/ Anlagenbetreiber, welche(r) die letzten 20 Jahre gutes Geld verdient hat möchte das finanzielles Engagement sichern.
  • Der Investor/ Gesellschaft/ Anlagenbetreiber möchte sich nach der langen Laufzeit von den Verbindlichkeiten sowie den Verantwortungen lösen.

Hier stellt sich jetzt die Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Photovoltaikanlage an einen neuen Eigentümer zu übertragen.

Es gibt in der Tat sehr gute Argumente, die PV Anlage zu übertragen. Der Kaufpreis kann hier variieren und ist Thema unserer persönlichen Beratung aller Parteien, hier jedoch die Argumente für die Parteien.

  • Seitens des (alten) Anlagenbetreibers wurden Rückstellungen für den Rückbau der Photovoltaikanlage angelegt. Diese Rückstellungen werden nun zu stillen Reserven und können unter den alten Anlagenbetreibern ausgeschüttet werden.
  • Alte Anlagenbetreiber müssen nicht mehr um Wartung, Reparatur, Rückbau, Entsorgung, Recycling oder ähnliche Belange kümmern.
  • Das Betreiberrisiko wird mit der Übertragung für die alten Anlagenbetreiber eliminiert.
  • Der neue Anlagenbetreiber übernimmt i.d.R. eine funktionierende Photovoltaikanlage, die noch einige Jahre gute Erträge liefern kann.

Sie sehen, es können hier echte Win-Win Situationen geschaffen werden, sofern im Vorfeld alle nötigen Parameter abgearbeitet werden, hier unterstützen wir Sie.

Ihr Team von Solartechnik Bayern

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