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Kosten für Wartung- und Reparaturaufwand steigen. Je älter die Systemhardware, desto intensiver steigt der Wartung- und Reparaturaufwand. UV belastete Komponenten, defekte Rückseitenfolien bei den PV Modulen, Delamination, auch die Wechselrichter gehen gerne defekt.
Brandgefahr. Photovoltaikanlagen können aufgrund von Kurzschlüssen oder Überhitzung in Brand geraten. Die Brandgefahr kann insbesondere bei schlecht gewarteten Anlagen oder bei Anlagen mit defekten Komponenten erhöht sein, was mit dem Alter der PV Anlage einhergeht.
Versicherungsbeiträge. Diese laufen voll weiter, denn die PV Anlage muss natürlich weiterhin versichert sein. Steigt der Schadenverlauf, steigen dem entsprechend auch die Beiträge weiter an, sofern Versicherer diese Photovoltaikanlagen nach EEG überhaupt weiter versichern.
Wiederherstellung der Fläche nach Rückbau. Sei es Freifläche, Dachfläche oder Konversionsfläche, die Fläche muss im Zuge eines Rückbaues der Photovoltaikanlage nach dem after EEG Zeitraum den ursprünglichen sowie zum Zeitpunkt des Rückbaues geltenden rechtlichen Gegebenheiten entsprechend (wieder)hergestellt werden. Das kann bedeuten, (Beton)Fundamente aus dem Boden entfernen, Kabel ausgraben, Bei Ziegeldächern die Dampfbremse/ Dampfsperre wiederherstellen, Austausch der Dachhaut, Dachpappe, bei Metalldächern versiegeln der Schraubbohrungen ect. Dieser Punkt ist nicht zu unterschätzen und sollte in jedem Fall berücksichtigt werden.
Kosten für den Rückbau. Je nach Komplexität kann der Rückbau selbst auch signifikant zu Buche schlagen. Die Kosten für den Rückbau einer Photovoltaikanlage nach EEG Förderzeitraum hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe der Anlage, der Art der Module, dem Standort der Anlage und den örtlichen Vorschriften und Umweltauflagen.
Im Allgemeinen können die Rückbaukosten für eine Photovoltaikanlage zwischen 5% und 20% der Gesamtkosten der Anlage betragen. Diese Kosten können je nach den Umständen unterschiedlich sein. Beispielsweise können größere Anlagen mit höheren Rückbaukosten verbunden sein, da mehr Material entfernt werden muss und die Entsorgungskosten höher sein können. Auch wenn die Module in gutem Zustand sind und wieder verwendet oder recycelt werden könnten, dürfen diese nicht mehr mit dem deutschen Stromnetz in Berührung kommen. Es bleiben nur der Verbau in Inselanlagen oder das Recycling.
Entsorgung von Materialien. Photovoltaikmodule bestehen aus verschiedenen Materialien, die weitgehend recycelbar sind. Dennoch gibt es bestimmte Module, die aufgrund ihrer Bestandteile als Sondermüll gelten und entsprechend entsorgt werden müssen. Hier sind einige Beispiele für solche Module:
Dünnschicht-Module: Dünnschicht-Module werden in der Regel aus Cadmiumtellurid hergestellt, einem Material, das als giftig gilt. Wenn diese Module entsorgt werden, müssen sie in der Regel als Sondermüll behandelt werden.
Amorphes Silizium: Amorphe Silizium-Module enthalten oft geringe Mengen von Elementen wie Blei und Kupfer, die als Schwermetalle gelten und eine potenzielle Umweltbelastung darstellen können. Daher sollten auch diese Module als Sondermüll entsorgt werden.
Module mit Backsheet aus Polyvinylfluorid (PVF): Einige ältere Photovoltaik-Module enthalten ein Backsheet aus Polyvinylfluorid (PVF), einem Material, das als schwer abbaubar gilt und daher als Sondermüll entsorgt werden sollte.
Module mit gebrauchten oder defekten Batterien: Einige Solar-Module sind mit Batterien ausgestattet, die zur Speicherung des erzeugten Stroms verwendet werden. Wenn diese Batterien gebraucht oder defekt sind, müssen sie getrennt entsorgt werden, um eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die meisten Photovoltaik-Module nicht als Sondermüll gelten und daher nicht auf die gleiche Weise entsorgt werden müssen wie gefährliche Abfälle. Es ist jedoch immer ratsam, die Entsorgungsanforderungen für die jeweiligen Module zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß behandelt werden.
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