Nach-EEG

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Vorgehensweise bei der Anlagenübertragung an den neuen Anlagenbetreiber bei ü20 PV Anlagen der Photovoltaik

Nach EEG PV Anlagen Ü20 Photovoltaik

Die Interessen der bisherigen Anlagebetreiber sowie dem zukünftigen Anlagenbetreiber sind unterschiedlich.

Der bisherige Anlagenbetreiber möchte sich von der PV Anlagen, deren Verbindlichkeiten sowie der Verantwortung lösen und - sofern möglich - dabei noch einen möglichst hohen Kaufpreis erlangen.

OB eine PV Anlage nach Ablauf der 20jährigen Einspeisevergütung (EEG) überhaupt noch einen Kaufpreis rechtfertigt, prüfen WIR FÜR SIE. Daraus folgernd, berechnen wir auch die Höhe des potentiellen Kaufpreises.

Der neue Anlagenbetreiber hat hier ungleich mehrere Gegebenheiten, die geprüft werden müssen, denn der neue Anlagenbetreiber geht in das sog. Betreiberrisiko.

Auch sind die alten Anlagenbetreiber gleichzeitig diejenigen, welche weiterhin die Dachfläche zur Verfügung stellen. Das ist z.B. der Fall bei öffentlichen Gebäuden wie z.B. Turnhallen, Eishallen oder andere öffentliche Gebäude. Das bedeutet, der alte Anlagenbetreiber hat ein ehrliches Interesse, dass die PV Anlage gut weiter läuft, damit der neue Anlagenbetreiber die Photovoltaikanlage und damit auch die Fläche wartet. Verwahrlosung nutzt hier niemandem.

Hinweis: Wenn der neue Anlagenbetreiber in Schieflage gerät und die Photovoltaikanlage vernachlässigt, eventuell auftretende Schäden an der Mietsache (Dach) nicht reparieren lässt, die Mietsache verwahrlost, ist der Flächenbesitzer rechtlich betrachtet, relativ machtlos. Ausnahme ist Gefahr in Verzug. Daher gilt: Auch der neue Anlagenbesitzer soll gut ausgewählt sein. 

Wir betonen: Eine fehlende sowie nicht ordnungsgemäße, korrekte Prüfung kann und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit den Verlust des finanziellen Engagements bedeuten.

Deshalb sollten Sie uns unbedingt kontaktieren, wenn Sie eine Nach-EEG PV Anlage, also eine ü20 Photovoltaikanlage gewillt sind, zu erwerben.

Unsere Vorgehensweise.

Sollte einer der nun folgenden Punkten nicht dem ordnungsgemäßem Zustand entsprechen, wird der Auftraggeber darüber informiert. In vielen Fällen können wir helfen.

  • Im Vorfeld prüfen wir die Anlagendokumentation auf Vollständigkeit sowie Prüfung der verbauten Hard- und Software
  • Vor- Ort- Begehung der gegenständlichen PV Anlage
  • Messen und Prüfen der PV Anlage oder Prüfen der letzten Einspeiseabrechnungen
  • Prüfen der verschiedenen Berechnungsparameter, z.B. zukünftiger Eigennutzungsbedarf, Ertragsberechnung der ü20 Photovoltaikanlage, zukünftige Kosten (Versicherung, Wartung, Reparatur usw.)
  • Risikoanalyse bei Weitertrieb der PV- Anlage >20 Jahre
  • Berechnung des eventuell anstehenden Kaufpreises

Im Nachgang bei der Übertragung der PV Anlage kann auf den zukünftigen Anlagenbetreiber folgendes zukommen:

  • Vervollständigen der Systemdokumentation
  • Reparatur einzelner Komponenten
  • Ausarbeitung des Wartungsplanes
  • Vervollständigung Redispatch 2.0 sofern notwendig sowie noch nicht erfolgt

Ihr Team von Solartechnik Bayern

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