Informationsportal für Photovoltaikanlagen ü20
Die Interessen der bisherigen Anlagebetreiber sowie dem zukünftigen Anlagenbetreiber sind unterschiedlich.
Der bisherige Anlagenbetreiber möchte sich von der PV Anlagen, deren Verbindlichkeiten sowie der Verantwortung lösen und - sofern möglich - dabei noch einen möglichst hohen Kaufpreis erlangen.
OB eine PV Anlage nach Ablauf der 20jährigen Einspeisevergütung (EEG) überhaupt noch einen Kaufpreis rechtfertigt, prüfen WIR FÜR SIE. Daraus folgernd, berechnen wir auch die Höhe des potentiellen Kaufpreises.
Der neue Anlagenbetreiber hat hier ungleich mehrere Gegebenheiten, die geprüft werden müssen, denn der neue Anlagenbetreiber geht in das sog. Betreiberrisiko.
Auch sind die alten Anlagenbetreiber gleichzeitig diejenigen, welche weiterhin die Dachfläche zur Verfügung stellen. Das ist z.B. der Fall bei öffentlichen Gebäuden wie z.B. Turnhallen, Eishallen oder andere öffentliche Gebäude. Das bedeutet, der alte Anlagenbetreiber hat ein ehrliches Interesse, dass die PV Anlage gut weiter läuft, damit der neue Anlagenbetreiber die Photovoltaikanlage und damit auch die Fläche wartet. Verwahrlosung nutzt hier niemandem.
Hinweis: Wenn der neue Anlagenbetreiber in Schieflage gerät und die Photovoltaikanlage vernachlässigt, eventuell auftretende Schäden an der Mietsache (Dach) nicht reparieren lässt, die Mietsache verwahrlost, ist der Flächenbesitzer rechtlich betrachtet, relativ machtlos. Ausnahme ist Gefahr in Verzug. Daher gilt: Auch der neue Anlagenbesitzer soll gut ausgewählt sein.
Wir betonen: Eine fehlende sowie nicht ordnungsgemäße, korrekte Prüfung kann und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit den Verlust des finanziellen Engagements bedeuten.
Deshalb sollten Sie uns unbedingt kontaktieren, wenn Sie eine Nach-EEG PV Anlage, also eine ü20 Photovoltaikanlage gewillt sind, zu erwerben.
Unsere Vorgehensweise.
Sollte einer der nun folgenden Punkten nicht dem ordnungsgemäßem Zustand entsprechen, wird der Auftraggeber darüber informiert. In vielen Fällen können wir helfen.
Im Nachgang bei der Übertragung der PV Anlage kann auf den zukünftigen Anlagenbetreiber folgendes zukommen:
Ihr Team von Solartechnik Bayern